Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Cottbus

Zuständiges Amt:

Studentenwerk Frankfurt/Oder
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt/Oder

Telefon: 0335 - 565 09 -0
Fax: 0335 - 565 09 99
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de
Internet: http://www.studentenwerk-frankfurt.de/

"Studentenwerk Frankfurt/Oder" hat folgende Außenstelle(n):

Außenstelle Cottbus

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Bereich Cottbus
Universitätsstraße 20
03046 Cottbus
Tel.: 0355 - 7821 - 350
Fax: 0355 - 7821 - 360

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Brandenburgische Technische Universität Cottbus
  • Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
  • Fachhochschule Eberswalde
  • Fachhochschule Lausitz