Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Augsburg

Zuständiges Amt:

Studentenwerk Augsburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
Bürgermeister-Ulrich-Straße 152
86179 Augsburg

Telefon: 0821 - 99965 200
Fax: 0821 - 99965 901
E-Mail: augsburg@bafoeg-bayern.de
Internet: http://www.studentenwerk-augsburg.de

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Universität Augsburg
  • Hochschule Neu-Ulm
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten