Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Aschaffenburg

Zuständiges Amt:

Studentenwerk Würzburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Am Studentenhaus
97072 Würzburg

Telefon: 0931 - 80 05 -0
Fax: 0931 - 80 05 -412
E-Mail: wuerzburg@bafoeg-bayern.de
Internet: http://www.studentenwerk-wuerzburg.de/

"Studentenwerk Würzburg" hat folgende Außenstelle(n):

Außenstelle Bamberg

Austr. 37
96047 Bamberg
Tel.: 0951 - 29781-20

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Hochschule für Musik in Würzburg
  • Otto-Friedrich-Universität Bamberg
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften Aschaffenburg
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften Bamberg - Private Hochschule für Gesundheit