Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Landshut

Zuständiges Amt:

Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Albertus-Magnus-Str. 4
93053 Regensburg

Telefon: 0941/ 943 - 2209
Fax: 0941/ 943 - 1938
E-Mail: einwang.k@bafoeg-bayern.de
Internet: http://www.stwno.de

"Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz" hat folgende Außenstelle(n):

Dienststelle Passau

Innstraße 29
94032 Passau
Tel.: 0851 - 509 1904

Dienststelle Deggendorf

Dieter-Görlitz-Platz 2
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 - 320 9727

Dienststelle Landshut

Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
Tel.: 0871 - 506 122

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Universität Regensburg
  • Universität Passau
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften Deggendorf
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften Regensburg
  • Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg