Inland – schulische Ausbildung (einschließlich Praktika)

Maedeh
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Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einer schulischen Ausbildung (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Förderung von Schülerinnen und Schülern nach dem BAföG im Inland sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig.

Wichtig:

Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und – in der Regel – Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler liegt die Zuständigkeit grundsätzlich beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, in Ausnahmefällen am Wohnort des Schülers oder der Schülerin.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung können Sie hier für das entsprechende Bundesland über den Link Kommunale Ämter aufrufen.

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