Einzelfragen der Förderung

Wenn klar ist, dass Studierende oder Schülerinnen und Schüler BAföG-berechtigt sind, tauchen oft weitere Fragen auf. Hier erfahren Sie, wie lange gefördert wird und was es mit der Altersgrenze auf sich hat, und erhalten Antworten auf weitere Praxisfragen.

Wie lange wird BAföG gezahlt?

Im Gesetz ist genau geregelt, wie lange Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Akademien oder Höheren Fachschulen BAföG erhalten können. Studierende können ab dem fünften Semester nur BAföG erhalten, wenn sie einen Leistungsnachweis vorlegen.

Wie funktioniert die Rückzahlung?

Stand: Oktober 2022

Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen. Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als Darlehen. Das Darlehen muss natürlich zurückgezahlt werden.

Das BAföG-Darlehen ist zinslos und die Rückzahlungsbedingungen sind sehr sozial. Und: Niemand muss mehr als 10.010 Euro zurückzahlen.

Gibt es BAföG auch im Ausland?

Damit jede und jeder einen Auslandsaufenthalt wahrnehmen kann, gibt es das BAföG für alle, die grundsätzlich förderberechtigt sind, auch im Ausland.

Gibt es eine Altersgrenze?

Stand: Juli 2022

Grundsätzlich gilt: Wer BAföG erhalten möchte, darf bei Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr1 noch nicht vollendet haben. Allerdings gibt es einige Ausnahmen.

Können mehrere Ausbildungen mit BAföG gefördert werden?

BAföG erhalten Studierende, Schülerinnen und Schüler für die Erstausbildung. Die Erstausbildung im Sinne des BAföG setzt sich zusammen aus der weiterführenden allgemeinbildenden Schulausbildung und der berufsbildenden Ausbildung.

Gibt es BAföG auch nach einem Fachrichtungswechsel?

Die Förderung wird für eine andere Ausbildung nur weitergezahlt, wenn für den Fachrichtungswechsel ein wichtiger oder unabweisbarer Grund besteht. Gleiches gilt für den Ausbildungsabbruch.

Was ist die Hilfe zum Studienabschluss?

Studierende, die ihr Studium nicht innerhalb der BAföG-Förderhöchstdauer beenden konnten, können sogenannte Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Die Hilfe zum Studienabschluss wird als zinsloses Volldarlehen gewährt und muss zurückgezahlt werden.